Rahmenbedingungen

Psychotherapie

1 Einheit à 50 min: 120 Euro

Eine Teilrefundierung des Betrags ist über die Krankenkasse mit ärztlicher Bestätigung und nach Diagnosestellung möglich. Dabei muss die ärztliche Bestätigung aber erst bis zur zweiten Therapieeinheit eingeholt werden.

ÖGK 33,70 EUR
KFA 37 EUR
SVS 45 EUR
BVAEB 46,60 EUR

Gerne bespreche ich mit Ihnen im Erstgespräch den genauen Ablauf bzgl. ärztlicher Bestätigung und Rückerstattungs-Modalitäten mit der Krankenkasse.

Das Erstgespräch dient einem ersten unverbindlichen Kennenlernen. Dabei besprechen wir Ihr Anliegen, mögliche Therapieziele und die Rahmenbedingungen der Therapie. Das Erstgespräch dauert 50 Minuten und kostet 90 Euro.

Die Sitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich statt. Die genaue Gestaltung der Frequenz wird jedoch im Erstgespräch individuell auf Ihr Anliegen abgestimmt. Eine Kontinuität im therapeutischen Prozess ist aber auf alle Fälle empfehlenswert.

Im Gegensatz zur Psychotherapie dauert eine Einheit im Coaching 75 Minuten. Die Kosten belaufen sich dabei auf 165 EUR pro Einheit. Auch dem Coaching geht ein Erstgespräch um 80 EUR á 50 Minuten voraus, in dem wir Ihr Anliegen, Ihre Ziele und die Frequenz unserer Einheiten besprechen und planen. Ein Zuschuss von der Krankenkasse ist im Rahmen eines Coachings nicht möglich.

Sollten Sie einen Termin einmal nicht wahrnehmen können, ist eine kostenlose Absage oder Verschiebung bis 48 Stunden vorher möglich. Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen muss ich Ihnen aufgrund der Nichtvermittelbarkeit des Termins das volle Honorar in Rechnung stellen.

PsychotherapeutInnen sind laut §15 des Psychotherapiegesetzes zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.

Ablauf Kostenrückerstattung für Psychotherapie

Für die ersten 10 Stunden Psychotherapie können Sie den Kostenzuschuss ohne weiteren Antrag bei Ihrer zuständigen Krankenkasse einreichen. Sie benötigen dafür lediglich bis zur 2. Stunde die “Bestätigung der ärztlichen Untersuchung bei Inanspruchnahme einer psychotherapeutischen Behandlung” von Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt und die von mir gestellten Honorarnoten plus Zahlungsbestätigung. Diese Unterlagen schicken Sie an Ihre Krankenkasse und bekommen den Zuschuss auf Ihr Konto überwiesen. Sind Sie privat krankenversichert, gibt es je nach Tarif auch oft die Möglichkeit weitere Kosten für Psychotherapie rückerstattet zu bekommen.

Die aktuellen Kostenzuschüsse der jeweiligen Krankenkassen betragen:

ÖGK: 33,70 EUR
KFA: 37 EUR
SVS: 45 EUR
BVAEB: 46,60 EUR

Vor der 11. Stunde fülle ich für Sie einen weiterführenden Antrag zur Bewilligung eines umfassenderen Stundenkontingents für Ihre Krankenkasse aus, damit Sie auch weiterhin den Kostenzuschuss rückerstattet bekommen. Sollte das Kontingent nicht ausreichen, ist es möglich einen Folgeantrag zu stellen.

Das genaue Prozedere bespreche ich natürlich auch noch genau beim Erstgespräch bzw. rechtzeitig vor Antragstellung mit Ihnen.

Weiterführende Infos direkt bei den Krankenkassen zur Inanspruchnahme von Psychotherapie finden Sie auch unter folgenden Links: ÖGK, KFA, SVS, BVA